Schutzkonzept und Ausbildungskonzept für die JugendhilfeSchutz und Ausbildung mit System
Unsere Arbeit ruht auf zwei Konzepten, die ineinandergreifen: einem Schutzkonzept, das Sicherheit und Würde zusammendenkt, und einem Ausbildungskonzept, das unsere Kräfte fachlich wie menschlich vorbereitet.
Das Schutzkonzept
Regelt, wie wir arbeiten: eine ehrliche Risiko- und Schutzanalyse, konsequente Qualitätssicherung, sorgfältige Personalentwicklung, klare Interventionspläne und die Beteiligung der jungen Menschen.
Das Ausbildungskonzept
Legt fest, wie unsere Kräfte vorbereitet werden: mehrstufig vor dem ersten Dienst, mit Deeskalationstraining und gesetzlich vorgeschriebener Sachkunde, danach mit verpflichtenden Auffrischungen — gebündelt am IDP.
Zwei Professionen, ein sicherer Rahmen
Pädagogik und Sicherheit sind bei uns keine getrennten Welten. Erst ihr Zusammenspiel schafft den Rahmen, in dem Beziehung auch in der Krise möglich bleibt.
Beziehung, Alltag, Verständnis
Präsenz, Schutz, Klarheit
Beziehung bleibt auch in der Krise möglich
Wertschätzung und Respekt als Fundament
Unser Schutzkonzept gleicht einem Haus: Wertschätzung und Respekt bilden das Fundament, auf dem alles andere ruht. Darauf stehen die Säulen unserer Arbeit — Risiko- und Schutzanalyse, Qualitätssicherung, Personalentwicklung. Das Dach bilden klare Interventionspläne und die Beteiligung der jungen Menschen.
Der Anlass dahinter ist ernst: Übergriffe auf Beschäftigte nehmen in der Kinder- und Jugendhilfe zu, auch erfahrenes pädagogisches Personal stößt an Grenzen. Eine zusätzliche, geschulte Kraft kann Krisen vorbeugen und trägt zu den sicheren Arbeitsbedingungen bei, auf die Beschäftigte nach § 4 Arbeitsschutzgesetz Anspruch haben — damit den Fachkräften der Raum für ihre eigentliche pädagogische Arbeit bleibt.
Worauf wir uns stützen
Diese Grundlagen legen fest, was unsere Kräfte dürfen — und woran sich unsere Arbeit messen lassen muss.
- § 34a GewO. Unsere Kräfte arbeiten auf Grundlage der Sachkunde nach § 34a Gewerbeordnung mit den vorgeschriebenen IHK-Prüfungen. Ein eintragungsfreies Führungszeugnis ist Voraussetzung; alle arbeits- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten.
- Hilfen zur Erziehung. Wir werden im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII tätig — in Wohngruppen stets gemeinsam mit dem pädagogischen Personal, ebenso in einzelpädagogischen Maßnahmen und in der Begleitung von Familienhilfen. Unser Selbstverständnis orientiert sich an § 1 SGB VIII: Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung.
- KJSG & Beteiligung. Das reformierte Kinder- und Jugendstärkungsgesetz stärkt Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten junger Menschen. § 8 SGB VIII schreibt ihre Beteiligung an allen sie betreffenden Entscheidungen fest — für uns eine verbindliche Arbeitsgrundlage.
Wie wir uns verhalten
Fünf Grundsätze prägen jeden Kontakt mit den jungen Menschen — dazu gehört das Vier-Augen-Prinzip: Kontakt findet nie durch eine Kraft allein statt, zum Schutz der jungen Menschen wie unserer eigenen Kräfte.
Nähe & Distanz
Beziehung wird bewusst gestaltet, bei gleichzeitig professioneller, schützender Distanz.
Haltung & Präsenz
Ruhige, klare Präsenz wirkt, bevor überhaupt etwas passiert — Haltung ist unser wichtigstes Werkzeug.
Gewaltfreie Kommunikation
Wir sprechen wertschätzend und deeskalierend, auch in zugespitzten Momenten.
Leidvermeidung
Jeder Eingriff ist das letzte Mittel — so kurz und so schonend wie möglich.
Transparenz
Was wir tun, ist nachvollziehbar, dokumentiert und für alle Beteiligten offen.
