Baustein 3 von 8 · Leistungen
Einzelpädagogische Maßnahmen nach § 35 SGB VIII sicher begleiten
Manche junge Menschen kommen in einer Gruppe nicht mehr an und gefährden sich oder andere. Sie brauchen ein eigenes, engmaschiges Setting, meist eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII. Hier arbeiten Pädagogik und Sicherheit besonders eng zusammen: Die Bezugsfachkraft gestaltet die Beziehung, eine Kraft von REP SafeCare hält den sicheren Rahmen.

Was wir übernehmen
- Begleitung intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII
- Klare Rollenteilung zwischen Bezugsfachkraft und Krisenpräventionskraft
- Engmaschige Begleitung im Einzelsetting, rund um die Uhr oder zu vereinbarten Zeiten
- Möglichst gleichbleibende Kräfte, damit Verlässlichkeit entsteht
- Abstimmung mit Träger, Jugendamt und Hilfeplanung
- Regelmäßige Berichte und gemeinsame Fallbesprechungen
Was Sie davon haben
- Ein tragfähiger Rahmen für junge Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf
- Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung im Alltag
- Beziehungsarbeit bleibt möglich, auch in schwierigen Phasen
So läuft die Zusammenarbeit
Bevor der Einsatz beginnt, lernen wir den Fall gemeinsam mit der fallführenden Fachkraft kennen. Zeiten, Aufgaben und Grenzen werden schriftlich festgehalten und können in die Hilfeplanung einfließen. Die Begleitung passen wir laufend an die Entwicklung des jungen Menschen an.